Spenden - FDP im Kreis Coesfeld -

Spenden für die FDP

Liberale Politik vor Ort unterstützen


Kreisvorsitzender Henning Höne
Sehr geehrte Damen und Herren,

neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung.

Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Deswegen werden Spenden von Bürgerinnen und Bürgern an politische Parteien als ein staatsbürgerlicher Beitrag von unserem Parteiengesetz ausdrücklich durch staatliche Zuschüsse honoriert und sind zudem steuerlich absetzbar.

Wir freuen uns über jede Unterstützung und garantieren die zweckgebundene Verwendung der Spenden vor Ort in unserem Kreisverband. Lassen Sie sich von der öffentlichen Diskussion über Großspenden nicht täuschen: Der Großteil der Spenden besteht aus "Kleinbeträgen", ganz nach dem Motto "Kleinvieh macht auch Mist".

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Henning Höne
Bankverbindung und Spendenabwicklung

Ihre Spende für die FDP im Kreis Coesfeld

Überweisung
Überweisen Sie Ihre Spende an das folgende Spendenkonto:

Kontoinhaber
FDP Kreisverband Coesfeld
Kontonummer
3525185
Bank
Sparkasse Westmünsterland
BLZ
401 545 30

Im Verwendungszweck geben Sie Bitte Ihren Namen und Ihre Adresse an. Außerdem können Sie bestimmen, wofür Ihre Spende verwendet werden soll (z.B. "Wahlkampf", "Werbemittel", usw.).


Scheck
Wenn Sie per Scheck spenden möchten, stellen Sie diesen bitte aus auf die FDP Kreis Coesfeld, z.Hd. Henning Höne, Wahrkamp 47, 48653 Coesfeld.


Abwicklung
Die ordnungsgemäße Verbuchung und die Ausstellung der steuerlich relevanten Spendenbescheinigung übernimmt der Liberale Parteiservice (LiPS). Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Herkunft und ihre Zulässigkeit geprüft. Rechtswidrig erworbene Spenden, beispielsweise Spenden unklarer Herkunft, werden ungeachtet des Betrages abgelehnt und an das Präsidium des Deutschen Bundestages überwiesen.

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.

Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.
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